Die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass bei der Nutzung von Google Analytics ggf. eine Einwilligung nach der DSGVO des Nutzers erforderlich ist. Es scheint so, dass hier ggf. in Zukunft Betreiber von Internetseiten mit einer Prüfung und ggf. Maßnahmen der Aufsichtsbehörden zu rechnen haben.

Quelle:

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Google-Analytics-und-aehnliche-Dienste-nur-mit-Einwilligung-nutzbar/Google-Analytics-und-aehnliche-Dienste-nur-mit-Einwilligung-nutzbar.html

Auch die Aufsichtsbehörde aus Niedersachsen informiert dazu.

Quelle:

https://lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/presseinformationen/google-analytics-und-ahnliche-dienste-nur-mit-einwilligung-zulassig-182595.html

Ebenso die Behörden aus Hamburg und Berlin.

Quelle:

https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2019/11/2019-11-14-google-analytics

https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2019/20191114-PM-Analyse_Trackingtools.pdf