Dann kann, so dass Landgericht Bielefeld in einer Entscheidung (Urteil vom 27. Februar 2018, Az.: 12 O 95/17) eine Irreführung vorliegen. Das Gericht hatte über eine Google AdWords-Anzeige für Leistungen eines Schlüsseldienstes zu entscheiden. In der Anzeige selbst wurde ein Ortsname verwendet und nicht drauf hingewiesen, dass der Werbende selbst keine Schlüsseldienstleistungen anbietet. Das Gericht nahm daher eine Irreführung an.