So das Landgericht Amberg in einer Entscheidung (Endurteil vom 08. April 2019, Az.: 41 HK O 932/18) rund um ein Gewinnspiel. Dort wurde um ein Gewinnspiel in einem Werbeprospekt gestritten. Bei den Teilnahmebedingungen fehlten aber Angaben, darunter auch die Angabe, wer und aus welchem Gebiet die teilnehmenden Personen stammen können. Dies stellt nach Ansicht des Gericht eine Irreführung durch Unterlassen dar.