So das Landgericht Amberg in einer Entscheidung (Endurteil vom 08. April 2019, Az.: 41 HK O 932/18) rund um ein Gewinnspiel. Dort wurde um ein Gewinnspiel in einem Werbeprospekt gestritten. Bei den Teilnahmebedingungen fehlten aber Angaben, darunter auch die Angabe, wer und aus welchem Gebiet die teilnehmenden Personen stammen können. Dies stellt nach Ansicht des Gericht eine Irreführung durch Unterlassen dar.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Koblenz: 100 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Kontrollverlust über Telefonnummer nach Scraping von personenbezogenen Daten aus Sozialem Netzwerk
- OLG Brandenburg: Mehr als 600 Bewertungen in mehr als 15 Jahren auf Internetauktionsplattform sowie Verkauf von Waren aus verschiedensten Produktgruppen = Verkäufer ist nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
- BGH: 500 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für unberechtigte Einmeldung von personenbezogen Daten durch Telekommunikationsdienstleistungsanbieter nach Vertragswideruf an Schufa angemessen
- BGH: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art 82 DSGVO wegen Verwendung von E-Mail-Adresse ohne Einwilligung für E-Mail-Werbung, wenn Schaden nicht hinreichend dargelegt und bewiesen wird
- OLG Zweibrücken: Überlässt der Ehepartner seinen E-Mail-Account nebst Passwort, kann Anscheinsvollmacht und damit Stellvertretung für über diesen E-Mail-Account verschickte Willenserklärungen entstehen