wenn nicht alle 500 Matratzen in einem Test getestet wurden,sondern die Aussage sich über mehrere Tests bezieht. So das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 18. November 2021, Az.: 6 W 92/21).
Werbung mit der Angabe „Aus über 500 getesteten Matratzen wurde unsere XXX Matratze als Testsieger mit der Bestnote Y ausgezeichnet“ nach § 5 UWG irreführend,..
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