der Werbende nicht für die gesamte Dauer der beworbenen Garantie auch der Garantiegeber ist. So das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 11.November 2021, Az.: 6 U 121/21) in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung der Bewerbung zu der Bewerbung eines Anbieters einer Internetplattform für gebrauchte Elektrogeräte. Das Gericht sah die Bewerbung mit der Angabe einer Garantie von 36 Monaten als irreführend an, da der Anbieter nach der gesetzlichen Gewährleistung mit der Dauer von 2 Jahren selbst nur ein Jahr eine Garantie übernahm.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Hamburg: Werbung für „Klimaneutrales Gas“ muss nicht als wesentliche Information nach § 5a UWG nicht den jeweiligen Anteil der CO2-Kompensation jedes einzelnen Projekts, die zur Kompensation zur Erreichung der Neutralität bestehen, angegeben
- OVG Saarland: Abgeltungsklausel im arbeitsgerichtlichen Vergleich umfasst je nach Formulierung auch datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bezogen auf Datenverarbeitungen bis zum Abschluss des Vergleiches
- OLG München: Werbung für ärztliche Leistungen mit Siegeln „TOP-Mediziner“ und „Empfohlener Arzt“ nicht irreführend nach § 5 UWG
- OLG Hamburg: keine Anwendung von § 14 II 3 Nr. 1 UWG für Testhinweiswerbung in Zeitungsartikel, der im Internet abrufbar ist – Somit kann sog. fliegender Gerichtsstand genutzt werden
- OLG Düsseldorf: 75 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Kontrollverlust über personenbezogene Daten in Form einer Mobilfunknummer nach deren Scraping aus sozialem Netzwerk trotz zwischenzeitlichem Wechsel der betreffenden Mobilfunkrufnummer vor Urteilsverkündung