der Werbende nicht für die gesamte Dauer der beworbenen Garantie auch der Garantiegeber ist. So das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 11.November 2021, Az.: 6 U 121/21) in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung der Bewerbung zu der Bewerbung eines Anbieters einer Internetplattform für gebrauchte Elektrogeräte. Das Gericht sah die Bewerbung mit der Angabe einer Garantie von 36 Monaten als irreführend an, da der Anbieter nach der gesetzlichen Gewährleistung mit der Dauer von 2 Jahren selbst nur ein Jahr eine Garantie übernahm.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Frankfurt a.M.: Unternehmen, dass Cookies ohne Betreiber einer Internetseite zu sein auf dieser einsetzt, haftet ohne Einholung der erforderlichen Einwilligung auf Unterlassung und Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Höhe von 100 EUR
- BMJV veröffentlicht Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren in das deutsche Recht
- AG Düsseldorf: Vernetzung in Sozialem Netzwerk rechtfertigt nicht Versendung von E-Mail-Werbung außerhalb des Netzwerkes, wenn keine ausdrückliche Einwilligung in den Erhalt von Werbung per E-Mail vorliegt
- BGH: Informationen über den Zeitpunkt und die Höhe des Alt- und Neubeitrags für jede erfolgte Beitragsanpassung, über den Zeitpunkt erfolgter Tarifbeendigungen und Tarifwechsel unter Angabe des Herkunfts- und Zieltarifs und über den Zeitpunkt erfolgter Tarifbeendigungen sind nur bei Verknüpfung mit natürlicher Person personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO
- BFH: Klage auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gegenüber Finanzbehörde ist unzulässig, sofern der Anspruch nicht zuvor durch die Finanzbehörde abgelehnt worden ist