Ansonsten kann das als Referenz genannte Unternehmen Ansprüche auf Unterlassung geltend machen. So entschieden in einem Rechtsstreit durch das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 23. November 2021, Az.: 15 O 104/20, nicht rechtskräftig). Die Verwendung auf einer Referenzlisten gefiel verschiedenen klagenden Unternehmen, einem Versicherungskonzern und dessen Tochterunternehmen nicht. Das Gericht sah in den Fällen, in den die klagenden Unternehmen keine vorherige Zusammenarbeit mit dem Werbenden hatten, einen Unterlassungsanspruch als gegeben an.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen verlängert sich nicht auf maximal 12 Monate und 14 Tage, wenn konkrete Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts durch abstrakte Formulierungen mit der Verbrauchereigenschaft des Käufers & die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verbindet, ohne eine individuelle Anpassung vorzunehmen
- OLG Hamburg: Internetseite unter .com-Domain weist für Frage der Kennzeichenrechtsverletzung erforderlichen Inlandsbezug auch auf, wenn Inhalte Werbung um die Entsendung von Teilnehmenden für Kongress im Ausland ist
- OLG Hamm: rein hypothetische Risiko eines Kontrollverlusts begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO
- OLG Karlsruhe: Zwischen Betreiber eines Sozialen Netzwerkes und einem Journalisten besteht grundsätzlich kein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG, sofern dies Beiträge in Gruppen in dem Sozialen Netzwerk betrifft
- OLG Frankfurt a.M.: Unternehmen, dass Cookies ohne Betreiber einer Internetseite zu sein auf dieser einsetzt, haftet ohne Einholung der erforderlichen Einwilligung auf Unterlassung und Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Höhe von 100 EUR