So das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 13. Juni 2019, Az.: 2 U 55/18). Das Gericht hatte im Berufungsverfahren verschiedene geschäftliche Handlungen eines Verkaufsmarktes zu bewerten. Darunter unter anderem auch die Angabe „XYZ feiert Neueröffnung mit Wertschecks für Möbel und Küchen“. Tatsächlich fand aber nur ein Umbau statt und der Verkauf lief, eingeschränkt, weiter. Die Richter sahen in der Angabe eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung nach § 5 UWG.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Bremen: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „LGA geprüft“ ohne Hinweis zu Prüfkriterien oder einer Fundstelle, wo Prüfkriterien auffindbar sind, ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG->Unklarer Link in Onlineverkaufsangebot reicht nicht aus
- LG Mannheim: Sorge um die Verwendung unbefugt offengelegter Daten nach Scraping von personenbezogenen Daten aus einem Account eines sozialen Netzwerkes kann einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 I DSGVO darstellen
- EuGH: Verantwortliche haften bei Verstößen gegen die DSGVO prinzipiell immer auch in einem Sachverhalt, wenn durch eine Fehlverhalten eines Mitarbeitenden der Verstoß gegen die DSGVO ausgelöst wird
- LG Mannheim: Wegfall der „Unbeschwertheit“ der Nutzung von Social Media begründet bei Scraping von personenbezogenen Daten aus sozialem Netzwerk keinen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO
- BGH: kein Anspruch eines Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Handelsregister auf Löschung nach Art. 17 DSGVO oder Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO bezogen auf sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift