Ein solches probates Werbemittel ist immer wieder Bestandteil von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen. So auch in dem Fall, den dass OLG Köln mit Urteil vom 19. September 2022 (Az.: 6 U 92/22) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden hat. Es war die Bewerbung einer Matratze streitgegenständlich. Es war eine Irreführung nach § 5 UWG geltend gemacht worden und diese damit begründet worden, dass kein Anbieter, der die Matratze verkauft, die UVP auch nur annährend einhalten würde und daher der Marktpreis über einen Zeitraum von einem Jahr unter 50 Prozent der dargestellten UVP lag. Das OLG Köln bejahte die Irreführung.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise müssen auf dem Kennzeichnungsetikett von Liquids für E-Zigaretten in einem visuellen Zusammenhang dargestellt werden
- OLG Bamberg: Fitnessstudio muss bei Werbung für Laufzeitverträge Gesamtpreis für gesamte Laufzeitzeit angeben und nicht nur den Preis pro Monat -> Verstoß gegen §§ 5a I, 5b I Nr. 3 UWG
- LG Hamburg: „Alter Wein in neuen Schläuchen“- Fehlende Informationen zum Widerrufsrecht bei Angeboten an Verbraucher über Onlineshop sind Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
- OLG Nürnberg: Blickfangwerbung mit Angabe „20% auf alle Ostersüßwaren“ irreführend, wenn über Erläuterung einer in der Angabe enthaltenen Fußnote bestimmte Ostersüßwaren von der Preisreduzierung ausgenommen sind
- BayObLG: Wirksamer Einbezug von AGB bei B2B-Vertrag bei deutlichem Hinweis auf Geltung der AGB und Auffindbarkeit unter Benennung einer URL bzw. Internetseite