Das Recht auf Auskunft ist ein Recht, dass im Datenschutzrecht schon immer eine wichtige Rolle spielt.

Nicht erst seit dem 25. Mai 2018 wird dieses Recht durch die sog. „betroffenen Personen“ genutzt, um Auskunft zu personenbezogenen Daten zu erhalten.

Tipps wie mit einem elektronischen Auskunftsersuchen umzugehen ist und wie die Identität des Anfragenden geklärt werden kann, gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg in einer aktuellen Veröffentlichung

Quelle:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/identitaetspruefung-bei-elektronischen-auskunftsersuchen-nach-art-15-ds-gvo/