So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 13. Juli 2023 (Az.: 14 O 237/22), in dem Ansprüche auf Schadensersatz wegen unterbliebener Urheberrechtsbenennung streitig waren. Das Gericht hatte dazu auch die Frage zu klären, ob überhaupt ein Anspruch dem Grunde nach besteht und damit die Frage, ob der klagende Ghostwriter Miturheber ist. Dies bejaht das Gericht.