Zu beiden Themen hat sich das OLG Köln in seinem Urteil vom 13. Mai 2022 (Az.: 20 U 198/21) geäußert. Am gleichen Tag erging in einem weiteren Verfahren zu einem gleichgelagerten Fall ebenfalls ein Urteil mit gleichem Wortlaut (Urteil vom 13.Mai 2022, Az.: 20 U 295/321). Die nachfolgenden Ausführungen und Zitate betreffen die zuerst genannte Entscheidung. Im Gerichtsverfahren stritten sich eine Versicherung und ein Kunde um die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung des Klägers und einen Auskunftsanspruch. Das OLG Köln setzt sich mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte auseinander, sieht aber nicht einen ganz so weiten Anwendungsbereich des Argumentes des Rechtsmissbrauchs durch die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BFH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO vor Finanzgerichten richtet sich immer gegen datenschutzrechtlich Verantwortlichen und nicht gegen den Spruchkörper des Finanzgerichts
- OLG Stuttgart: konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Hersteller von Gaming-Stühlen und Internet-Portal, zu dem Tests von Gaming-Stühlen veröffentlicht werden
- LG Dortmund: Verweigerungsrecht bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO aus der Teilnahme an Online-Glücksspielen wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Rechts, wenn Daten dem Auskunftsbegehrenden vorliegen müssten
- OLG Nürnberg: kein Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO für Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Schufa, da Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit f.) DSGVO erfüllt
- LG Köln: Werbung einer Fluggesellschaft mit Angaben zur Klimaneutralität irreführend, sofern Kunden durch Zusatzleistungen im Buchungsvorgang Angebote für Klimaschutzprojekte auswählen können