So das Gericht in seinem Urteil vom 27. April 2023 (Az.: 91 O 85/22) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen, das Getränke und Nahrungsergänzungsmittel vertreibt. Dieses hatte Säfte in Einweg-Kunststoffflaschen angeboten, ohne dabei auf die Verpackungen Pfand zu erheben. Das Gericht sah einen Verstoß gegen § 31 I 1 VerpackG und bejahte zugleich einen Verstoß gegen § 3a UWG.