So das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 8. Juni 2022 (Az.: 6 U 95/21) in einem wettbewerbs-rechtlichen Rechtsstreit zwischen einem Wettbewerbsverein und einer Drogeriemarktkette rund um die Bewerbung eines Desinfektionsmittels. Das Gericht schließt sich mit dieser Rechtsansicht anderen Gerichten an.
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