So das Gericht im Rahmen seines Beschlusses vom 25. September 2023 (Az.: 8 W 343/22) zu einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Richter sehen, ähnlich wie z.B. das OLG Frankfurt a.M., grundsätzlich auch unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH eine Einzelfallbewertung. Im Streitfall wurde die Übernahme der Kosten des Patentanwaltes unter anderem wegen der Fachanwaltsqualifikation des schon tätigen Rechtsanwaltes verneint.