So das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer Entscheidung (Beschluss vom 22. August 2019, Az.: 6 W 64/19). Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zu einer Kostenentscheidung zu einem Gerichtsverfahren hatte der Senat auch zu bewerten, ob die zugrundeliegende Handlung wettbewerbswidrig war. Ein Unternehmen hatte sich gegen eine Presseveröffentlichung gewandt, die nach Ansicht des Unternehmens eine fast identische Übernahme einer Pressemitteilung eines Mitbewerbers war und daher in den Wettbewerb eingriff. Das Gericht folgte dieser Ansicht.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Hamburg: kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einer europäischen Fluggesellschaft & einem Fluggastrechteportal zur Durchsetzung von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO->keine Aktivlegitimation für Ansprüche auf Basis des UWG
- BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt
- LG Köln: Konzept für Videospiel kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung einzelner Elemente des Videospiels erkennbar ist
- OLG Bremen: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „LGA geprüft“ ohne Hinweis zu Prüfkriterien oder einer Fundstelle, wo Prüfkriterien auffindbar sind, ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG->Unklarer Link in Onlineverkaufsangebot reicht nicht aus
- LG Mannheim: Sorge um die Verwendung unbefugt offengelegter Daten nach Scraping von personenbezogenen Daten aus einem Account eines sozialen Netzwerkes kann einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 I DSGVO darstellen