OLG München: Die Weiterleitung von geschäftlichen E-Mails an einen privat genutzten E-Mail-Account stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar->die Folge kann eine außerordentliche Kündigung eines Vorstandanstellungsvertrag einer AG sein

OLG München: Die Weiterleitung von geschäftlichen E-Mails an einen privat genutzten E-Mail-Account stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar->die Folge kann eine außerordentliche Kündigung eines Vorstandanstellungsvertrag einer AG sein

So das Gericht in seinem Endurteil vom 31. Juli 2024, Az.: 7 U 351/23 e, in einem Rechtsstreit, in dem unter anderem die außerordentliche Beendigung eines Anstellungsvertrages als Vorstand einer AG streitig war.Das Gericht sah in Fällen, in denen geschäftliche E-Mails...
OLG München: Die Weiterleitung von geschäftlichen E-Mails an einen privat genutzten E-Mail-Account stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar->die Folge kann eine außerordentliche Kündigung eines Vorstandanstellungsvertrag einer AG sein

LG Frankenthal: Wenn ein Makler in die Wohnung oder Haus gelassen wird, um Fotos für ein Exposé zu erstellen, ist die eine ausreichende Einwilligung nach Art. 6 I lit a.) DSGVO für die Erstellung und Veröffentlichung der Fotos aus datenschutzrechtlicher Sicht

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 4. Juni 2024 (Az.: 3 O 300/23) in einem Rechtsstreit, in dem verschiedene Ansprüche auf Basis des Datenschutzrechts durch das Gericht zu entscheiden waren. Hintergrund war ein Exposé für eine Immobilie, in dem unter...
LAG Düsseldorf: Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen den organschaftlichen Vertreter des Arbeitnehmers auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet

LAG Düsseldorf: Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen den organschaftlichen Vertreter des Arbeitnehmers auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet

So das Gericht in seinem Beschluss vom 1. Juli 2024 (Az.: 3 Ta 85/24) bezogen auf den Rechtsstreit, dessen Ausgang die Veröffentlichung eines Krankheitszustandes gegenüber Mitgliedern des beklagten Arbeitgebers, eines Vereins, in einer E-Mail an ca. 10.000 Mitglieder...