OLG Frankfurt a.M.: Abmahnender muss dafür Sorge tragen, dass er eine Antwort des Abmahnenden erhalten kann-Ist dies nicht gewährleistet, kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, bei dem Antwort nicht beigefügt wird, rechtsmissbräuchlich nach § 242 BGB sein

OLG Frankfurt a.M.: Abmahnender muss dafür Sorge tragen, dass er eine Antwort des Abmahnenden erhalten kann-Ist dies nicht gewährleistet, kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, bei dem Antwort nicht beigefügt wird, rechtsmissbräuchlich nach § 242 BGB sein

So das Gericht unter anderem in seinem Urteil vom 17. April 2025 (Az.: 6 U 310/24) in einem Berufungsverfahren. Tatsächlicher Hintergrund waren Ansprüche bezogen auf die Bewerbung von Lebensmitteln. Es wurde nach Abmahnung eine einstweilige Verfügung beantragt und...
LG Dortmund: Verweigerungsrecht bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO aus der Teilnahme an Online-Glücksspielen wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Rechts, wenn Daten dem Auskunftsbegehrenden vorliegen müssten

LG Dortmund: Verweigerungsrecht bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO aus der Teilnahme an Online-Glücksspielen wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Rechts, wenn Daten dem Auskunftsbegehrenden vorliegen müssten

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 8.April 2025 (Az.: 5 O 162/24) in einem Rechtsstreit rund um Rückforderungsansprüche aus Online-Glückspielleistungen. In dem Rechtsstreit wurde ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, der seine Rechtsgrundlage in Art....