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OLG Frankfurt a.M.: gewerbsmäßige Markenverletzung nach §§ 143, 143a MarkenG ist keine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG und daher kann ein Mitbewerber keinen Unterlassungsanspruch geltend machen

OLG Frankfurt a.M.: gewerbsmäßige Markenverletzung nach §§ 143, 143a MarkenG ist keine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG und daher kann ein Mitbewerber keinen Unterlassungsanspruch geltend machen

So unter anderem das Gericht in seinem Beschluss vom 3. Februar 2026 (Az.: 6 W 165/25) in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen zwei Wettbewerbern im Bereich des Produktsegmentes der Merchandisingartikel. Das Gericht verneinten unter...
BGH: Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen verlängert sich nicht auf maximal 12 Monate und 14 Tage, wenn konkrete Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts durch abstrakte Formulierungen mit der Verbrauchereigenschaft des Käufers & die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verbindet, ohne eine individuelle Anpassung vorzunehmen

BGH: Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen verlängert sich nicht auf maximal 12 Monate und 14 Tage, wenn konkrete Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts durch abstrakte Formulierungen mit der Verbrauchereigenschaft des Käufers & die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verbindet, ohne eine individuelle Anpassung vorzunehmen

So das Gericht in seinem Urteil vom 7. Januar 2026 (Az.: VIII ZR 62/25) in einem Rechtsstreit rund um die Folgen eines erklärten Widerrufs aus einem Fernabsatzvertrag. Das beklagte Unternehmen verwendete für den Verkauf von neuen Kraftfahrzeugen eine...